Kosten/Honorar

Aufgrund standesrechtlicher Vorschriften bin ich verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen. Die Rechtsanwaltskammer hat dazu einen Leitfaden erstellt.

Was bedeutet das im Klartext für Ihre Kosten?

1. Beratung

Ich nehme mir für Sie Zeit; das bedeutet ein Erstgespräch in der Dauer von zumindest 30 bis höchstens 50 Minuten, in dem ich Probleme auslote und mögliche Wege evaluiere. Hier können richtungsweisende Weichen gestellt werden, aber nie ein Prozessausgang abgeschätzt werden. Je mehr Informationen Sie mir liefern, desto genauer kann zu einer weiteren Vorgangsweise geraten werden.

Diese Leistung auf höchstem juristischen Niveau kann nicht (wie bei zahlreichen Beratungsstellen, wo Gespräche maximal 15 Minuten dauern) gratis angeboten werden.

Ich verrechne dafür aber einen ermäßigten Pauschalsatz von EUR 180,00, welchen ich ersuche in Bar mitzubringenallenfalls ist eine Bankomatzahlung möglich.

2. Es ist ein sogenannter Streitwert festzulegen

Der Streitwert ist dafür maßgeblich, wieviel die einzelnen Leistungen gemäß dem vorgegebenen Tarif kosten, da ja nicht immer der Wert des Anspruches, um den es geht, in Geld feststeht.

Der Streitwert bestimmt sich beispielsweise aus:

  • dem Kaufpreis
  • der Höhe der betriebenen Forderung
  • dem ein/dreifachen Jahresmietzins
  • dem ein/dreifachen Jahresbetrag an Unterhalt
  • dem Wert des aufzuteilenden Vermögens

 

oder ist fix festgelegt gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) wie z.B.:

  1. Familienrecht: Hier wird häufig ein einheitlicher Streitwert für die Gesamtlösung, (z.B. Einvernehmliche Scheidung samt Aufteilungs- und Unterhaltsanspruch) gesondert vereinbart, der in der Regel zwischen EUR 14.000,- bis zumeist EUR 30.000 liegt; zumeist werden dafür EUR 20.000,00 festgelegt (sofern Liegenschaftsvermögen vorhanden, auch höher).
  2. Letztwillige Verfügung (Wert des Vermögens, über das verfügt wird)
  3. Gewerbesache (Kleinbetrieb EUR 14.400,- größerer Betrieb bis zu EUR 95.000,-)
  4. Verwaltungssachen (gering EUR 4.000,- allgemein EUR 16.000,- bedeutend EUR 42.000,-)
  5. Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht (EUR 47.500,-)

 

3. Kosten bei Scheidungen

Gemäß dem Rechtsanwalts-Tarif wird im Fall einer streitigen Ehe-Scheidung für die Einzelleistungen wie Besprechungen, Telefonate, Schreiben ein geringer Tarifansatz unterlegt, für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse (gegebenenfalls der Schulden) ist allerdings der Streitwert des gesamten aufzuteilenden, gemeinschaftlichen Vermögens zu Grunde zu legen. Errechnen Sie für sich selbst unter B, was das alleine dann ausmacht, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten und die Ersparnisse und/oder Schulden berücksichtigen.

Aus der Praxis heraus kann ich aber sagen, dass auch im Rahmen der Klärung der Verschuldensfrage einer Trennung schon die Aufteilung relevant ist; im Klartext heißt das, dass für fast alle Leistungen der hohe Tarif zur Anwendung kommen müsste.

Ich biete daher eine übersichtliche Tarifgestaltung mit einem gleichbleibenden Streitwert zwischen EUR 14.000,- bis EUR 30.000,00 an, für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Trennung gestellt werden. Daraus ergibt sich erfahrungsgemäß als Mindestgrenze für eine wirklich (!) einvernehmliche Scheidung (1 bis 2 Beratungsgespräche, Abfassung der Vereinbarung für das Gericht, Antrag auf Scheidung inklusive einer Verhandlung) ein Honorar von ca. EUR 2.500,00 bis 3.500,00 netto.

Dazu kommen Gerichtskosten in der Höhe von EUR 312,00 für den einvernehmlichen Scheidungsantrag sowie EUR 358,00 oder EUR 545,00 für die Aufteilungsvereinbarung.. Allenfalls kommen noch Kosten, Steuern und Gebühren für die grundbücherliche Übertragung einer Liegenschaft dazu.

4. Einzelleistungen/Beispiele

Hier werden die beanspruchten Leistungen einzeln abgerechnet:
Streitwert EUR 3.000,-
Schreiben TP 6 EUR 28,20
20 % USt EUR 5,64
Porto EUR 0,95
gesamt in EUR EUR 34,79
Streitwert EUR 10.000,-
Besprechung/Telefonat TP 8, Dauer 1/2 h EUR 119,10
20 % USt EUR 23,82
gesamt in EUR EUR 142,92
Streitwert EUR 20.000,-
Besprechung TP 8 D 1/2 EUR 196,80
20 % USt EUR 39,36
gesamt in EUR EUR 236,16
Streitwert EUR 30.000,-
Kommission TP 7 EUR 294,00
20 % USt EUR 58,80
Fahrt EUR 4,80
gesamt in EUR EUR 357,60
Streitwert EUR 30.000,-
Brief lang TP 6 EUR 147,00
20 % USt EUR 29,40
Porto reco EUR 3,45
gesamt in EUR EUR 179,85
Streitwert EUR 100.000,-
Besprechung D 1/2 TP 8 EUR 526,50
20 % USt EUR 105,30
gesamt in EUR EUR 631,80

5. Stundensatz

Für manche Leistungen können wir auch einen Stundensatz vereinbaren.

Beispielsweise für ständige Beratung (pro angefangener 1/2 Stunde) in diversen

• Zivilrechtsangelegenheiten zwischen EUR 119,10,- und EUR 243,30 (zuzüglich 20 % USt)

• Firmenangelegenheiten zwischen EUR 152,40 und EUR 508,80 (zuzüglich 20 % USt)

 

6. Fixhonorar

ein Fixhonorar für genau beschriebene Leistungen kann nur im Einzelfall vereinbart werden, wie z.B. für einfache Kaufvertragserrichtung samt Verhandlungen, Übernahme der Treuhandschaft, Abgabe der Steuererklärung, Verbücherung von Pfandrechten und Eigentum ergibt das z.B.

zwischen 1,5% und 3 % vom Kaufpreis zuzüglich Barauslagen (Gerichtsgebühren, Beglaubigungskosten, etc.) sowie 20 % USt.

7. Gerichtstätigkeit/Beispiele

In einem Prozess bestehen meist vorgeschriebene Tarifsätze für Leistungen wie Klagen und Schriftsätze, je nach Schwierigkeit, Verhandlungen je nach Dauer, sowie einem Zuschlag von 50 – 240 % Einheitssatz (ES) für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr. Die Pauschalgebühren (PG) an das Gericht sind immer mit der Eingabe im Voraus zu entrichten! Kostenbeispiele gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz:
Streitwert EUR 730,-
Mahnklage TP 2 EUR 52,50
120 % ES EUR 63,00
20 % USt EUR 23,10
PG EUR 114,00
gesamt in EUR EUR 252,60
Streitwert EUR 10.000,-
Verhandlung TP 3a Dauer 1/2 h EUR 346,60
60 % ES EUR 207,96
Fahrt EUR 4,80
20 % USt EUR 110,91
gesamt in EUR EUR 670,27
Streitwert EUR 20.000,-
Klage TP 3a EUR 592,30
50 % ES EUR 296,15
20 % USt EUR 177,69
PG EUR 792,00
gesamt in EUR EUR 1.858,14
Streitwert EUR 30.000,-
Berufung verfasst TP 3b EUR 1.045,00
(incl. Verhandlung) 180 % ES EUR 1.567,50
20 % USt EUR 522,50
PG EUR 1.219,00
gesamt in EUR EUR 4.354,00
  TP: Tarifpost gem. Rechtsanwaltstarifsgesetz ES: Einheitssatz für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr PG: Pauschalgebühr an das Gericht  

Bitte um Ihr Urteil!

Ich freue mich über Ihre Bewertung und hoffe, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.

wenig zufrieden

ganz gut 

zufrieden

sehr zufrieden

exellent

Vielen Dank!

Was kann ich besser machen, um von Ihnen eine 5-Waagen-Bewertung zu bekommen?