Erbrecht
Erbrechtsangelegenheiten gehören zu den sensibelsten Verfahren überhaupt, da zumeist alte Rivalitäten und Emotionen hervor kommen. Zusätzlich schwierig ist, dass es kaum gesicherte Judikatur gibt, schon gar nicht seit der umfassenden Erbrechtsnovelle 2017.
Durch einen „Blick auf das Ganze“ kann ich Sie aber auch in dieser schwierigen Situation beraten und im Streitfall vor Gericht vertreten.
Sinnvoll ist aber immer „für den Fall der Fälle“ eine gute, dass heißt auch rechtlich und wirtschaftlich umsetzbare Vereinbarung zu haben; dies kann in Form eines Testamentes, am besten gekoppelt mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung geschehen.
Erstellung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
Umfassende Beratung und Vertretung im Erbfall
gerichtliche Vertretung
Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten
Umfassende Beratung, welche festlegt, welchen Maßnahmen und Durchführung von ärztlichen Behandlungen Sie zustimmen – oder eben diese ablehnen, wenn Sie dies dann im Moment nicht selbst entscheiden können. Die gesondert vorgeschriebene ärztliche Aufklärung kann ich gerne für Sie bei einer speziell ausgebildeten Ärztin organisieren.
Für den Fall, dass Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, selbst Rechtshandlungen zu nehmen, sollte klar sein, wenn Sie was an Entscheidungen anvertrauen. Dies sollte umfassend in einer Vorsorgevollmacht geregelt sein.
Bitte um Ihr Urteil!
Ich freue mich über Ihre Bewertung und hoffe, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.