Was kostet ein Rechtsanwalt in Wien?
Die Kosten hängen davon ab, ob es um eine Beratung, ein Schreiben, eine Verhandlung oder ein Gerichtsverfahren geht. Maßgeblich sind meist der Streitwert sowie die Vorgaben des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder der autonomen Honorarkriterien. Hier finden Sie eine verständliche Übersicht zu Erstgespräch, Streitwert, Scheidungskosten, Stundensatz, Fixhonorar und typischen Beispielen.
Aufgrund standesrechtlicher Vorschriften bin ich verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen. Die Rechtsanwaltskammer hat dazu einen Leitfaden erstellt.
Was bedeutet das im Klartext für Ihre Kosten?
1. Kosten für das Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert in der Regel 30 bis 50 Minuten. In diesem Termin klären wir Ihre Ausgangslage, besprechen mögliche rechtliche Schritte und schaffen eine fundierte Grundlage für die weitere Vorgangsweise.
Hier können richtungsweisende Weichen gestellt werden, aber nie ein Prozessausgang abgeschätzt werden. Je mehr Informationen Sie mir liefern, desto genauer kann zu einer weiteren Vorgangsweise geraten werden.
Diese Leistung auf höchstem juristischen Niveau kann nicht (wie bei zahlreichen Beratungsstellen, wo Gespräche maximal 15 Minuten dauern) gratis angeboten werden.
Ich verrechne dafür aber einen ermäßigten Pauschalsatz von EUR 180,00, welchen ich ersuche in Bar mitzubringen, allenfalls ist eine Bankomatzahlung möglich.
2. Der Streitwert als Grundlage der Kostenberechnung
Der Streitwert ist ein zentraler Faktor für die Berechnung vieler anwaltlicher Leistungen. Er richtet sich je nach Fall etwa nach dem Kaufpreis, der Höhe einer Forderung, dem Jahresmietzins, dem Unterhalt oder dem Wert von Vermögen, das aufgeteilt werden soll. In manchen Bereichen ist der Streitwert gesetzlich oder tariflich vorgegeben.
Der Streitwert bestimmt sich beispielsweise aus:
- dem Kaufpreis
- der Höhe der betriebenen Forderung
- dem ein/dreifachen Jahresmietzins
- dem ein/dreifachen Jahresbetrag an Unterhalt
- dem Wert des aufzuteilenden Vermögens
In bestimmten Rechtsgebieten gelten gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) feste oder typische Streitwerte, zum Beispiel:
Familienrecht: Bei Gesamtlösungen, etwa einer einvernehmlichen Scheidung mit Unterhalt und Vermögensaufteilung, wird häufig ein einheitlicher Streitwert zwischen EUR 14.000 und EUR 30.000 vereinbart, oft EUR 20.000, bei Liegenschaftsvermögen auch höher
Letztwillige Verfügungen: maßgeblich ist der Wert des Vermögens, über das verfügt wird
Gewerbesachen: bei Kleinbetrieben etwa EUR 14.400, bei größeren Betrieben bis zu EUR 95.000
Verwaltungssachen: je nach Bedeutung etwa EUR 4.000, EUR 16.000 oder EUR 42.000
Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht: häufig EUR 47.500
3. Streitwert Tabelle: Einzelleistungen & Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich einzelne Leistungen je nach Streitwert zusammensetzen können. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Kostenschätzung.
| Streitwert EUR 3.000,- | ||
| Schreiben TP 6 | EUR 28,20 | |
| 20 % USt | EUR 5,64 | |
| Porto | EUR 0,95 | |
| gesamt in EUR | EUR 34,79 | |
| Streitwert EUR 10.000,- | ||
| Besprechung/Telefonat TP 8, Dauer 1/2 h | EUR 119,10 | |
| 20 % USt | EUR 23,82 | |
| gesamt in EUR | EUR 142,92 | |
| Streitwert EUR 20.000,- | ||
| Besprechung TP 8 D 1/2 | EUR 196,80 | |
| 20 % USt | EUR 39,36 | |
| gesamt in EUR | EUR 236,16 | |
| Streitwert EUR 30.000,- | ||
| Kommission TP 7 | EUR 294,00 | |
| 20 % USt | EUR 58,80 | |
| Fahrt | EUR 4,80 | |
| gesamt in EUR | EUR 357,60 | |
| Streitwert EUR 30.000,- | ||
| Brief lang TP 6 | EUR 147,00 | |
| 20 % USt | EUR 29,40 | |
| Porto reco | EUR 3,45 | |
| gesamt in EUR | EUR 179,85 | |
| Streitwert EUR 100.000,- | ||
| Besprechung D 1/2 TP 8 | EUR 526,50 | |
| 20 % USt | EUR 105,30 | |
| gesamt in EUR | EUR 631,80 | |
4. Kosten bei Scheidungen
Bei einer Scheidung hängen die Kosten davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt und welche Folgethemen zu regeln sind, etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Schulden.
Gemäß dem Rechtsanwalts-Tarif wird im Fall einer streitigen Ehe-Scheidung für die Einzelleistungen wie Besprechungen, Telefonate, Schreiben ein geringer Tarifansatz unterlegt.
Für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse (gegebenenfalls der Schulden) ist allerdings der Streitwert des gesamten aufzuteilenden, gemeinschaftlichen Vermögens zu Grunde zu legen.
Aus der Praxis heraus kann ich aber sagen, dass auch im Rahmen der Klärung der Verschuldensfrage einer Trennung schon die Aufteilung relevant ist; im Klartext heißt das, dass für fast alle Leistungen der hohe Tarif zur Anwendung kommen müsste.
Ich biete daher eine übersichtliche Tarifgestaltung mit einem gleichbleibenden Streitwert zwischen EUR 14.000,- bis EUR 30.000,00 an, für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Trennung gestellt werden. Daraus ergibt sich erfahrungsgemäß als Mindestgrenze für eine wirklich (!) einvernehmliche Scheidung (1 bis 2 Beratungsgespräche, Abfassung der Vereinbarung für das Gericht, Antrag auf Scheidung inklusive einer Verhandlung) ein Honorar von ca. EUR 2.500,00 bis 3.500,00 netto.
Zusätzliche Gerichtskosten
EUR 312 für den einvernehmlichen Scheidungsantrag
EUR 358 oder EUR 545 für die Aufteilungsvereinbarung
bei Liegenschaften zusätzlich mögliche Steuern, Gebühren und Grundbuchskosten
5. Stundensatz
In manchen Fällen kann auch eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbart werden. Je nach Art der Angelegenheit bewegen sich die Kosten pro angefangener halber Stunde etwa in folgendem Rahmen:
Zivilrecht: EUR 119,10 bis EUR 243,30 zuzüglich 20 % USt
Firmenangelegenheiten: EUR 152,40 bis EUR 508,80 zuzüglich 20 % USt
6. Fixhonorar
Für klar definierte Leistungen kann im Einzelfall ein Fixhonorar vereinbart werden. Das betrifft etwa einfache Kaufverträge, Treuhandschaften, Steuererklärungen oder Verbücherungen. Bei Kaufverträgen liegt das Honorar häufig zwischen 1,5 % und 3 % des Kaufpreises, zuzüglich Barauslagen und 20 % USt.
7. Kosten im Gerichtsverfahren:
Beispiele und Orientierung
Bei Gerichtsverfahren fallen je nach Streitwert und Verfahrensschritt unterschiedliche Kosten an. Diese richten sich meist nach gesetzlich vorgegebenen Tarifsätzen. Maßgeblich sind dabei vor allem der Streitwert, die Art der Leistung, etwa Klage, Schriftsatz oder Verhandlung, sowie bei Verhandlungen auch deren Dauer. Für Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr kommt zusätzlich ein Einheitssatz für Nebenleistungen zur Anwendung. Auch die Gerichtsgebühren sind zu berücksichtigen, diese sind in der Regel bereits bei Einbringung des Schriftsatzes im Voraus zu entrichten.
Kostenbeispiele gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz:
| Streitwert EUR 730,- | ||
| Mahnklage TP 2 | EUR 52,50 | |
| 120 % ES | EUR 63,00 | |
| 20 % USt | EUR 23,10 | |
| PG | EUR 114,00 | |
| gesamt in EUR | EUR 252,60 | |
| Streitwert EUR 10.000,- | ||
| Verhandlung TP 3a Dauer 1/2 h | EUR 346,60 | |
| 60 % ES | EUR 207,96 | |
| Fahrt | EUR 4,80 | |
| 20 % USt | EUR 110,91 | |
| gesamt in EUR | EUR 670,27 | |
| Streitwert EUR 20.000,- | ||
| Klage TP 3a | EUR 592,30 | |
| 50 % ES | EUR 296,15 | |
| 20 % USt | EUR 177,69 | |
| PG | EUR 792,00 | |
| gesamt in EUR | EUR 1.858,14 | |
| Streitwert EUR 30.000,- | ||
| Berufung verfasst TP 3b | EUR 1.045,00 | |
| (incl. Verhandlung) 180 % ES | EUR 1.567,50 | |
| 20 % USt | EUR 522,50 | |
| PG | EUR 1.219,00 | |
| gesamt in EUR | EUR 4.354,00 | |
TP: Tarifpost gem. Rechtsanwaltstarifsgesetz
ES: Einheitssatz für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr
PG: Pauschalgebühr an das Gericht