Was kostet ein Rechtsanwalt in Wien?

Die Kosten hängen davon ab, ob es um eine Beratung, ein Schreiben, eine Verhandlung oder ein Gerichtsverfahren geht. Maßgeblich sind meist der Streitwert sowie die Vorgaben des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder der autonomen Honorarkriterien. Hier finden Sie eine verständliche Übersicht zu Erstgespräch, Streitwert, Scheidungskosten, Stundensatz, Fixhonorar und typischen Beispielen.

Aufgrund standesrechtlicher Vorschriften bin ich verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen. Die Rechtsanwaltskammer hat dazu einen Leitfaden erstellt.

Was bedeutet das im Klartext für Ihre Kosten?

1. Kosten für das Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert in der Regel 30 bis 50 Minuten. In diesem Termin klären wir Ihre Ausgangslage, besprechen mögliche rechtliche Schritte und schaffen eine fundierte Grundlage für die weitere Vorgangsweise.

Hier können richtungsweisende Weichen gestellt werden, aber nie ein Prozessausgang abgeschätzt werden. Je mehr Informationen Sie mir liefern, desto genauer kann zu einer weiteren Vorgangsweise geraten werden.

Diese Leistung auf höchstem juristischen Niveau kann nicht (wie bei zahlreichen Beratungsstellen, wo Gespräche maximal 15 Minuten dauern) gratis angeboten werden.

Ich verrechne dafür aber einen ermäßigten Pauschalsatz von EUR 180,00, welchen ich ersuche in Bar mitzubringenallenfalls ist eine Bankomatzahlung möglich.

2. Der Streitwert als Grundlage der Kostenberechnung

Der Streitwert ist ein zentraler Faktor für die Berechnung vieler anwaltlicher Leistungen. Er richtet sich je nach Fall etwa nach dem Kaufpreis, der Höhe einer Forderung, dem Jahresmietzins, dem Unterhalt oder dem Wert von Vermögen, das aufgeteilt werden soll. In manchen Bereichen ist der Streitwert gesetzlich oder tariflich vorgegeben.

Der Streitwert bestimmt sich beispielsweise aus:

  • dem Kaufpreis
  • der Höhe der betriebenen Forderung
  • dem ein/dreifachen Jahresmietzins
  • dem ein/dreifachen Jahresbetrag an Unterhalt
  • dem Wert des aufzuteilenden Vermögens

 

In bestimmten Rechtsgebieten gelten gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) feste oder typische Streitwerte, zum Beispiel:

  • Familienrecht: Bei Gesamtlösungen, etwa einer einvernehmlichen Scheidung mit Unterhalt und Vermögensaufteilung, wird häufig ein einheitlicher Streitwert zwischen EUR 14.000 und EUR 30.000 vereinbart, oft EUR 20.000, bei Liegenschaftsvermögen auch höher

  • Letztwillige Verfügungen: maßgeblich ist der Wert des Vermögens, über das verfügt wird

  • Gewerbesachen: bei Kleinbetrieben etwa EUR 14.400, bei größeren Betrieben bis zu EUR 95.000

  • Verwaltungssachen: je nach Bedeutung etwa EUR 4.000, EUR 16.000 oder EUR 42.000

  • Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht: häufig EUR 47.500

3. Streitwert Tabelle: Einzelleistungen & Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich einzelne Leistungen je nach Streitwert zusammensetzen können. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Kostenschätzung.

Streitwert EUR 3.000,-
 Schreiben TP 6EUR 28,20
 20 % UStEUR 5,64
 PortoEUR 0,95
 gesamt in EUREUR 34,79
Streitwert EUR 10.000,-
 Besprechung/Telefonat TP 8, Dauer 1/2 hEUR 119,10
 20 % UStEUR 23,82
 gesamt in EUREUR 142,92
Streitwert EUR 20.000,-
 Besprechung TP 8 D 1/2EUR 196,80
 20 % UStEUR 39,36
 gesamt in EUREUR 236,16
Streitwert EUR 30.000,-
 Kommission TP 7EUR 294,00
 20 % UStEUR 58,80
 FahrtEUR 4,80
 gesamt in EUREUR 357,60
Streitwert EUR 30.000,-
 Brief lang TP 6EUR 147,00
 20 % UStEUR 29,40
 Porto recoEUR 3,45
 gesamt in EUREUR 179,85
Streitwert EUR 100.000,-
 Besprechung D 1/2 TP 8EUR 526,50
 20 % UStEUR 105,30
 gesamt in EUREUR 631,80

4. Kosten bei Scheidungen

Bei einer Scheidung hängen die Kosten davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt und welche Folgethemen zu regeln sind, etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Schulden.

Gemäß dem Rechtsanwalts-Tarif wird im Fall einer streitigen Ehe-Scheidung für die Einzelleistungen wie Besprechungen, Telefonate, Schreiben ein geringer Tarifansatz unterlegt.

Für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse (gegebenenfalls der Schulden) ist allerdings der Streitwert des gesamten aufzuteilenden, gemeinschaftlichen Vermögens zu Grunde zu legen.

Aus der Praxis heraus kann ich aber sagen, dass auch im Rahmen der Klärung der Verschuldensfrage einer Trennung schon die Aufteilung relevant ist; im Klartext heißt das, dass für fast alle Leistungen der hohe Tarif zur Anwendung kommen müsste.

Ich biete daher eine übersichtliche Tarifgestaltung mit einem gleichbleibenden Streitwert zwischen EUR 14.000,- bis EUR 30.000,00 an, für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Trennung gestellt werden. Daraus ergibt sich erfahrungsgemäß als Mindestgrenze für eine wirklich (!) einvernehmliche Scheidung (1 bis 2 Beratungsgespräche, Abfassung der Vereinbarung für das Gericht, Antrag auf Scheidung inklusive einer Verhandlung) ein Honorar von ca. EUR 2.500,00 bis 3.500,00 netto.

Zusätzliche Gerichtskosten

  • EUR 312 für den einvernehmlichen Scheidungsantrag

  • EUR 358 oder EUR 545 für die Aufteilungsvereinbarung

  • bei Liegenschaften zusätzlich mögliche Steuern, Gebühren und Grundbuchskosten

5. Stundensatz

In manchen Fällen kann auch eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbart werden. Je nach Art der Angelegenheit bewegen sich die Kosten pro angefangener halber Stunde etwa in folgendem Rahmen:

  • Zivilrecht: EUR 119,10 bis EUR 243,30 zuzüglich 20 % USt

  • Firmenangelegenheiten: EUR 152,40 bis EUR 508,80 zuzüglich 20 % USt

6. Fixhonorar

Für klar definierte Leistungen kann im Einzelfall ein Fixhonorar vereinbart werden. Das betrifft etwa einfache Kaufverträge, Treuhandschaften, Steuererklärungen oder Verbücherungen. Bei Kaufverträgen liegt das Honorar häufig zwischen 1,5 % und 3 % des Kaufpreises, zuzüglich Barauslagen und 20 % USt.

7. Kosten im Gerichtsverfahren:
Beispiele und Orientierung

Bei Gerichtsverfahren fallen je nach Streitwert und Verfahrensschritt unterschiedliche Kosten an. Diese richten sich meist nach gesetzlich vorgegebenen Tarifsätzen. Maßgeblich sind dabei vor allem der Streitwert, die Art der Leistung, etwa Klage, Schriftsatz oder Verhandlung, sowie bei Verhandlungen auch deren Dauer. Für Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr kommt zusätzlich ein Einheitssatz für Nebenleistungen zur Anwendung. Auch die Gerichtsgebühren sind zu berücksichtigen, diese sind in der Regel bereits bei Einbringung des Schriftsatzes im Voraus zu entrichten.

Kostenbeispiele gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz:

Streitwert EUR 730,-
 Mahnklage TP 2EUR 52,50
 120 % ESEUR 63,00
 20 % UStEUR 23,10
 PGEUR 114,00
 gesamt in EUREUR 252,60
Streitwert EUR 10.000,-
 Verhandlung TP 3a Dauer 1/2 hEUR 346,60
 60 % ESEUR 207,96
 FahrtEUR 4,80
 20 % UStEUR 110,91
 gesamt in EUREUR 670,27
Streitwert EUR 20.000,-
 Klage TP 3aEUR 592,30
 50 % ESEUR 296,15
 20 % UStEUR 177,69
 PGEUR 792,00
 gesamt in EUREUR 1.858,14
Streitwert EUR 30.000,-
 Berufung verfasst TP 3bEUR 1.045,00
 (incl. Verhandlung) 180 % ESEUR 1.567,50
 20 % UStEUR 522,50
 PGEUR 1.219,00
 gesamt in EUREUR 4.354,00

TP: Tarifpost gem. Rechtsanwaltstarifsgesetz
ES: Einheitssatz für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr
PG: Pauschalgebühr an das Gericht