Vermögensaufteilung nach Scheidung oder Trennung klar regeln
Wer gemeinsam gelebt hat, teilt Erinnerungen und Werte.
Ich begleite Sie bei der rechtlichen Aufteilung von Immobilien, Ersparnissen und Verpflichtungen.
Ziel sind Lösungen, die praktikabel sind, Streit vermeiden und beiden Seiten Klarheit geben.
Viele Paare unterschätzen, was alles unter das sogenannte eheliche Gebrauchs- und Ersparnisvermögen fällt.
Tatsächlich betrifft die Aufteilung fast alles, was während der Ehe „erspart“ oder angeschafft wurde – von der Eigentumswohnung bis zum Konto.
Was gehört zum ehelichen Vermögen?
Zur Aufteilung zählen grundsätzlich:
- gemeinsam erworbene Immobilien,
- Ersparnisse, Konten und Wertpapiere,
- gemeinsam genutzte Haushaltsgegenstände,
- Fahrzeuge oder Beteiligungen.
Ausgenommen sind:
- vorehelich Eingebrachtes,
- Ererbtes,
- und Geschenke von dritter Seite.
Hier beginnen oft die Abgrenzungs- und Beweisprobleme. Etwa, wenn Vermögenswerte vermischt oder gemeinsam genutzt wurden.
Ich helfe Ihnen, diese Fragen mit Belegen, Gutachten und Verhandlungsstrategie klar zu lösen.
Aufteilungsschlüssel und Grundprinzipien
Im Regelfall erfolgt die Aufteilung nach dem 50:50-Prinzip. Unabhängig davon, wer das Einkommen erzielt hat.
Das gilt auch für klassische „Hausfrauen-Ehen“, in denen ein Partner den Haushalt und die Kinderbetreuung übernommen hat.
Der Gedanke dahinter: Beide Partner haben zum gemeinsamen Lebensstandard beigetragen – der eine finanziell, der andere organisatorisch oder familiär.
Wie die Aufteilung im Einzelfall erfolgt, hängt von den individuellen Lebensumständen ab.
Auch bestehende Vereinbarungen, etwa ein Ehevertrag, können eine Rolle spielen.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation klar darzustellen und eine Lösung zu finden, die rechtlich stimmig und nachvollziehbar ist.
Immobilien, Kredite und Ersparnisse
Bei Immobilien gilt: Wer Eigentum einbringt oder Kredite mitträgt, muss nachweisen, wie viel davon in die gemeinsame Lebensführung eingeflossen ist.
Ich unterstütze Sie bei der Bewertung von Immobilien, der Prüfung von Kreditverträgen und der Dokumentation von Eigenleistungen.
In Zusammenarbeit mit Sachverständigen lassen sich faire Werte ermitteln, bevor es zu teuren Streitverfahren kommt.
Vorweg-Gutachten helfen, realistische Szenarien zu entwickeln und teure Prozesse zu vermeiden.
Vereinbarungen & Nachweise
Unterhalt lässt sich auf zwei Wegen regeln:
- Einvernehmlich – durch private oder notarielle Vereinbarungen
- Gerichtlich – im Zuge einer Scheidung oder eines eigenständigen Unterhaltsverfahrens
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Vereinbarungen, sorge für rechtssichere Formulierungen und dokumentierte Nachvollziehbarkeit.
Wichtige Unterlagen:
- Einkommensnachweise (Lohnzettel, Bilanz, Kontoauszüge)
- Nachweise über Kinderbetreuungskosten
- Bestehende Vereinbarungen oder Urteile
Gerichtliche und außergerichtliche Lösungen
Ich arbeite vorrangig an außergerichtlichen Vereinbarungen, um Zeit, Kosten und Emotionen zu sparen.
Wenn eine Einigung nicht gelingt, vertrete ich Sie vor Gericht mit einer klaren Linie und fundierter Beweisführung.
Ziel ist immer eine faire Aufteilung, die Bestand hat und beiden Seiten ermöglicht, geordnet neu zu beginnen.
Mehr zur rechtlichen Trennung finden Sie auf der Seite Scheidung und Informationen zum finanziellen Ausgleich unter Unterhalt im Familienrecht.
Ihr erster Schritt – Überblick schaffen
Im Erstgespräch erfassen wir gemeinsam:
- welche Vermögenswerte vorhanden sind,
- welche Nachweise benötigt werden,
- wie eine realistische Lösung aussehen kann.
Sie erhalten eine Einschätzung über rechtliche Möglichkeiten, Risiken und den besten Weg zur Einigung.
So entsteht Klarheit – vor Gericht oder im Gespräch.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vermögen nach der Scheidung?
Vermögen und Eigentum werden grundsätzlich nach dem Prinzip der Ausgewogenheit geteilt. Dazu zählen Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere und Haushaltsgüter. Ich helfe Ihnen, eine faire Aufteilung zu erzielen – oft auch durch außergerichtliche Vereinbarungen. Mehr dazu unter Vermögensaufteilung in der Scheidung.
Was fällt unter das eheliche Vermögen?
Alles, was während der Ehe angespart oder angeschafft wurde: Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Haushaltsgegenstände. Nicht dazu zählen Erbschaften, voreheliche Vermögenswerte oder Geschenke von dritter Seite.
Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
In der Regel 50:50. Ausnahmen sind möglich, wenn einer der Ehepartner wesentlich mehr zum Vermögensaufbau beigetragen hat oder wenn besondere Vereinbarungen (z. B. Ehevertrag) bestehen.
Was passiert mit Immobilien und Krediten?
Immobilien werden bewertet, Kredite anteilig berücksichtigt. Wichtig ist, wer im Grundbuch steht und wie Rückzahlungen während der Ehe erfolgt sind.
Wie kann Streit über Vermögen vermieden werden?
Durch klare Dokumentation und rechtzeitige Gutachten. Ich empfehle, schon vor der Scheidung Transparenz über Werte und Verpflichtungen zu schaffen.
Muss immer ein Gericht entscheiden?
Nein. Viele Vermögensfragen lassen sich außergerichtlich klären. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung rechtssicherer Vereinbarungen, die von beiden Seiten getragen werden.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Sammeln Sie alle Unterlagen zu Konten, Krediten, Versicherungen und Immobilien. Je klarer die Datenlage, desto schneller lässt sich eine faire Lösung finden