Kindesunterhalt und Ehegatten unterhalt nach Scheidung oder Trennung in Wien

Unterhalt in Wien:
Fair geregelt und klar berechnet

Unterhalt ist mehr als eine Zahl, er ist Ausdruck von Verantwortung und Stabilität.

Sowohl im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung als auch während aufrechter Ehe bei getrennten Wohnsitzen, insbesondere jedoch im Zuge einer strittigen Scheidung, muss die Frage des Unterhalts geklärt werden. Dabei betrifft dies regelmäßig den Kindesunterhalt und häufig auch den Ehegattenunterhalt.

Ich berechne, prüfe und verhandle Unterhaltsansprüche und verschaffe Ihnen Klarheit über Anspruch, Höhe und rechtliche Durchsetzung. Transparent, nachvollziehbar und auf Ihre konkrete Lebenssituation abgestimmt.

Unterhaltsfragen stellen sich insbesondere:

  • während aufrechter Ehe bei getrennten Wohnsitzen
  • im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung
  • im Zuge einer strittigen Scheidung

Kindesunterhalt: Was rechtlich gilt

Die Verpflichtung, für Kinder zu sorgen, bleibt unabhängig von der Beziehung der Eltern bestehen.

Einvernehmliche Scheidungen müssen eine Vereinbarung enthalten, die Höhe und Berechnungsgrundlage des Kinderunterhalts klar festlegt, damit sie später nachvollziehbar bleibt.

Berechnungsgrundlagen für den Kindesunterhalt

Es gibt keine gesetzlich fixen Sätze, aber die Rechtsprechung orientiert sich an Prozentsätzen des monatlichen Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils:

Alter des Kindes             Richtwert

0–6 Jahre           16 %

6–10 Jahre         18 %

10–15 Jahre       20 %

über 15 Jahre   22 %

Bei mehreren Unterhaltspflichten werden die Prozentsätze entsprechend angepasst.

Zusätzlich veröffentlicht das Justizministerium jährlich die sogenannten Regelbedarfsätze, die als Orientierung dienen:

Alter des Kindes             Regelbedarf 2025          Unterhaltsstopp (maximal)

0–3 Jahre                             € 350                                      € 700

6–10 Jahre                           € 440                                      € 880

10–15 Jahre                         € 540                                     € 1.350

15–19 Jahre                         € 670                                     € 1.675

ab 19 Jahre                          € 770                                     € 1.925

Der Unterhaltsstopp, oft auch „Playboygrenze“ genannt, verhindert, dass über das Doppelte bzw. Zweieinhalbfache des Regelbedarfs hinaus gezahlt wird.

Doch: Diese Werte sind Richtlinien, kein Gesetz. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Praxisbeispiel:

Ein Elternteil verdient 3.000 € netto, das Kind ist 10 Jahre alt → 20 % = 600 € Unterhalt.

Hat der Elternteil weitere Kinder, reduziert sich der Betrag anteilig.

Anpassungen:

Wenn sich Einkommen, Alter des Kindes oder Lebenssituation ändern, muss der Unterhalt angepasst werden. Rechtlich spricht man hier von clausula rebus sic stantibus (Änderung der Umstände).

Ehegattenunterhalt: Wann Ansprüche bestehen

Während einer Ehe ist der wirtschaftlich stärkere Partner verpflichtet, den schwächeren zu unterstützen.

Das kann als Naturalunterhalt (z. B. durch gemeinsames Wohnen) oder Geldunterhalt erfolgen.

Nach einer Scheidung hängt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ab von:

  • Verschulden an der Scheidung,
  • Leistungsfähigkeit,
  • Leistungswilligkeit,
  • und weiteren Unterhaltspflichten.
 

Richtwert:

Dem einkommenslosen Partner steht grundsätzlich 33 % des monatlichen Nettoeinkommens des anderen zu – das ist ein Orientierungswert, kein fixer Satz.

Ich prüfe die Berechtigung, rechne Ansprüche realistisch durch und formuliere Vereinbarungen, die rechtlich standhalten.

Auch hier gilt: Unterhalt kann sich ändern, wenn Einkommen, Erwerbstätigkeit oder Lebensverhältnisse neu bewertet werden.

Unterhalt, Vermögen und Verantwortung greifen oft ineinander.

Für weiterführende Informationen lesen Sie Vermögensaufteilung in der Scheidung.

Vereinbarungen & Nachweise

Unterhalt lässt sich auf zwei Wegen regeln:

  1. Einvernehmlich – durch private oder notarielle Vereinbarungen
  2. Gerichtlich – im Zuge einer Scheidung oder eines eigenständigen Unterhaltsverfahrens

 

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Vereinbarungen, sorge für rechtssichere Formulierungen und dokumentierte Nachvollziehbarkeit.

 

Wichtige Unterlagen:

  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, Bilanz, Kontoauszüge)
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Bestehende Vereinbarungen oder Urteile

Durchsetzung & Anpassung

Wird Unterhalt nicht oder unregelmäßig bezahlt, unterstütze ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.

Ich prüfe Vollstreckbarkeit und beantrage bei Bedarf Exekution. Ebenso helfe ich, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder überhöhte Zahlungen zu korrigieren.

Auch bestehende Unterhaltsvereinbarungen können überprüft werden, wenn sich Einkommen, Lebensverhältnisse oder Betreuungsmodelle ändern.

Häufige Fragen zum Unterhalt

Wie wird Unterhalt in Österreich berechnet?

Die Berechnung orientiert sich an Prozentsätzen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen sowie an Alter und Zahl der Kinder. Die Werte sind Richtlinien, jeder Fall wird individuell geprüft.

Bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes – also meist bis zum Abschluss der Ausbildung oder eines Studiums.

 

Damit wird die Obergrenze des Unterhalts bezeichnet. Sie liegt zwischen dem Zwei- und Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs und soll übermäßige Zahlungen verhindern.

Während der Ehe bei wirtschaftlicher Ungleichheit. Nach der Scheidung nur, wenn ein Partner unverschuldet wirtschaftlich benachteiligt ist und der andere leistungsfähig bleibt.

 

Ja. Ändern sich Einkommen, Lebenssituation oder Kinderbetreuung, kann der Unterhalt neu festgesetzt oder reduziert werden.

Ich helfe bei der Durchsetzung – durch Mahnung, Exekution oder gerichtliche Geltendmachung, auch über Ländergrenzen hinweg.