News
Hier informiere ich Sie über Interessantes aus Rechtsprechung und Gesetzwerdung, aber auch über Neuigkeiten aus meiner Kanzlei.
Qualität statt Quantität
Abseits von „Männerbünden“ müssen Frauen sich ihr eigenes Netzwerk schaffen. Dr. Michèle Grogger-Endlicher spricht sich für interdisziplinäre Zusammenarbeit aus!
Rabenväter und Gluckenmütter
Nicht jeder, der Verantwortung will, kann sie auch (er-)tragen
Zwangsweise „Erziehung“ durch die Beratung der Eltern doch zulässig
Frauen haben beim Fremdgehen aufgeholt
Experteninterview zum Thema „Seitensprung“ mit der Tageszeitung Kurier Ausgabe Nr. 214 vom 05. August 2017
Berechnung des „verschuldensunabhängigen“ Ehegattenunterhalts
Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme
Das internationale Kind – grenzüberschreitende Verfahren
Durch die fortschreitende Globalisierung werden rechtliche Fragen zum Übersiedlungsverfahren sowie zur internationalen Kindesentführung immer relevanter.
Die Endlosdiskussion über die Doppelresidenz
Der Verfassungsgerichtshof schließt die Doppelresidenz nicht aus wenn dies aus Sicht des Pflegschaftsgerichtes für das Kindeswohl am besten erachtet wird. In Ausnahmefällen kann eine hälftige Betreuung zulässig sein.
Wohnraumüberlassung anstatt Geldunterhalt?
Gemäß der Entscheidung 6 Ob 43/12k vom 19. April 2012 ist der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltspflichtigen überlassenen Eigentumswohnung als Naturalunterhalt anzurechnen – und zwar sowohl für den Kindes- als auch für den Ehegattenunterhalt.Die fiktive Mietersparnis ist im Ausmaß der Anteile zu berücksichtigen, dass heißt bei Hälfteeigentum und fiktivem Mietwert von EUR 500,00 für die Wohnung, kann ein Unterhaltsanteil von EUR 250,00 angerechnet werden und verringert sich um diesen Wert der zu bezahlende Geldunterhalt.
Wie wird kindliches Vermögen verwaltet?
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte der kindlichen Vermögensverwaltung.
Unternehmensbezeichnung und Domainen
Neuberechnung des Kindesunterhaltes durch Einführung des Familienbonus
Gravierende Änderungen in der Berechnung der Höhe von Kindesunterhalt durch den Familienbonus